Wann endet eine Betreuung?

Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den Betreuer angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr Betreuer und das Vormundschaftsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.
Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des/ der Betroffenen aufrechterhalten.
Die Betreuungsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren.

Auf begründeten Wunsch des Betreuten kann ein anderer Betreuer eingesetzt werden.

Mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung. Der Betreuer kann darüberhinaus nur tätig werden, wenn das Gericht ihn als Nachlasspfleger einsetzt. In Absprache kann die Familie (Erben) des Betreuten den Betreuer für bestimmte Aufgaben bevollmächtigen.