Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Als Betreuerin bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Auch Einkäufe und Fahrten zu Terminen gehören nicht zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers.

Bei Bedarf und entsprechendem Aufgabenkreis organisiere ich jedoch die notwendige Pflege, Hilfe im Haushalt, ambulant betreutes Wohnen, Persönliches Budget, stationäre Einrichtungen etc.