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Als rechtliche Betreuerin unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und Schriftverkehr durch. Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des Betreuten. Wo möglich, unterstütze ich sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird.

Wichtige, weit reichende Entscheidungen (z.B. Wohnungskündigung, Verfügung bei Geldanlagen) kann jeder Betreuer nur mit Genehmigung des Gerichtes ausführen.

Über die gesamten Kontobewegungen muss jeder rechtliche Betreuer gegenüber dem Gericht Rechnung legen.

Diese Kontrollfunktion des Gerichtes bietet Sicherheit für den Betreuten.Bei Bevollmächtigten und Betreuung durch Angehörige findet diese Kontrolle nicht statt.

Durch die Betreuung selbst entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Form von umfangreichen Rechnungslegungen, Berichten, Anträgen, die für das Betreuungsgericht angefertigt werden müssen.

Die Bezahlung erfolgt pauschal, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und ist meist zu knapp bemessen.

Ich führe derzeit 11 Betreuungen, mit einem Zeitkontingent von etwa 8 Stunden wöchentlich. Diese Zeit benötige ich weitgehend für die Erledigung des Schriftverkehrs. Ich bemühe mich um regelmäßigen persönlichen Kontakt. Mit jüngeren Betreuten tausche ich mich auch über SMS und WhatsApp aus.